08.05.2020

Corona-Krise: Erstes Aufatmen bei Bogensportlern und Sportschützen

Bogensport und Sportschießen „an der frischen Luft“ sind wieder möglich! Deutschlandweit können Freizeit- und Breitensportler, und damit auch Bogen- und Schießsportler in den Vereinen, wieder ihrem Hobby nachgehen. Dies ist die Entscheidung der Bundesregierung und der Bundesländer vom gestrigen 6. Mai.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Spitzensportverbände, so auch der DSB, hatten Pläne und Verhaltensmaßnahmen für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs konkretisiert (DSB-Papier). Nun erteilte die Politik Sportarten, die an der „frischen Luft“ stattfinden, also im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlage, die Erlaubnis zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes. Dabei muss ein Abstand zwischen den Sporttreibenden von mindestens 1,5-2 Metern sowie die Einhaltung der auch sonst üblichen Hygienemaßnahmen gewährleistet sein. Der Wettkampfbetrieb und Zuschauerbesuche bleiben vorerst untersagt. Weitere Details zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sports müssen jedoch noch in entsprechenden Verordnungen der Bundesländer umgesetzt werden. Aufgrund des föderalistischen Systems in Deutschland gibt es Unterschiede in den Bundesländern, die zum Teil bereits weitergehende Lockerungen beschlossen haben. Eine bundesweite geltende Aussage ist deshalb nicht möglich.

Einen Überblick, wo Sie aktuelle Informationen zu Regeln und Lockerungen in ihrem Bundesland finden, bietet die Homepage der Bundesregierung

Im nächsten Schritt werden wir uns dafür stark machen, dass zeitnah auch alle Sportschützen demnächst wieder auf geschlossenen Schießständen ihrer Passion nachgehen können!

Hans-Heinrich von Schönfels, DSB-Präsident

Für den DSB mit seinen fast 1,4 Mio. Mitgliedern in über 14.000 Vereinen bedeutet das, dass zunächst alle Bogenschützen wieder im Freien zu Pfeil und Bogen greifen dürfen und auch Sportschützen ihren Sport im Freien grundsätzlich wieder ausüben können. Sportschützen sind dabei jedoch auf die Verordnungen ihrer Bundesländer angewiesen, in denen geregelt werden muss, was genau als „Schießstände an der frischen Luft“ definiert wird.  Der DSB hat sich in seinen sportartspezifischen Übergangsregeln für alle „offenen Stände“ gemäß Schießstandrichtlinien ausgesprochen, was auch teilgedeckte Stände mit umfasst. Noch etwas Geduld ist für das Sportschießen auf geschlossenen Schießständen nötig, wenngleich in einigen Bundesländern auch bereits die Wiederaufnahme des Indoor-Sportbetriebs angedacht ist.

DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels begrüßt den ersten Schritt in die Normalität: „Uns allen fehlte unser Sport. Deshalb freuen wir uns, dass nun zunächst alle Outdoorsportler wieder aktiv werden können. Dies muss natürlich nach den aufgestellten Regeln und unter Eigenverantwortung geschehen. Im nächsten Schritt werden wir uns dafür stark machen, dass zeitnah auch alle Sportschützen demnächst wieder auf geschlossenen Schießständen ihrer Passion nachgehen können.“

Der DSB hatte sieben grundsätzliche Übergangsregelungen erarbeitet, die sich an den Empfehlungen des DOSB orientieren, und diese für den Bogen- und Schießsport konkretisiert. Dabei geht es u.a. um die Schlagworte „Distanzregeln“, „Hygieneregeln“ und „Trainingsgruppen“. Die Regeln sind unbedingt einzuhalten.

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